Allgemeine Garantie FDS System Sp. . z o
Für Geräte von FDS System Sp. verkauft. z o in Krakau, FDS System Sp. . Ltd garantiert dem Käufer, der Qualität auf den folgenden Grundsätzen :
FALLEN
§ 1 Bei der körperlichen Mängel des Gerätes , FDS System Sp. . GmbH ist für die Gewährleistungsfrist für die kostenlose Reparatur funktionierenden Geräten oder Komponenten verpflichtet. FDS System Sp. . z oo kann beschließen, dass anstelle einer Reparatur funktionierenden Geräten wird es auf der Maschine frei von Mängeln ersetzen, wodurch der Austausch stattfinden wird und unter den unten angegebenen Bedingungen . Die Garantie gilt nur für Mängel , die von Ursachen inhärenten im Gerät entstehen .
GARANTIEZEIT
§ 2 Garantiezeit beträgt 12 Monate ab dem Tag der Lieferung des Gerätes berechnet.
DEADLINE
§ 3 Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich die FDS- System Sp. . z o fehlerhafte Funktion der Vorrichtung . 16 - Der Bericht wird an Werktagen von Montag bis Freitag von 8 gemacht werden Die Regeln definieren , diese Bedingungen der Garantie.
AUSFÜHRUNG Garantieverpflichtungen
§ 4 FDS System Sp. . Ltd verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Auslieferung des Gerätes an den FDS System Sp. repariert oder ersetzt das defekte Gerät . z oo . Wird aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des FDS- System Sp. . z oo, kann dieser Begriff nicht eingehalten werden , wird der Käufer benachrichtigt.
LIMITED GARANTIE
§ 5 Gewährleistung deckt nur Mängel inhärent im Gerät.
§ 6 Die Garantie gilt nicht für Mängel , verursacht durch :
6.1 unsachgemäße Installation , Installation oder Bedienung des Gerätes , die in der jeweiligen Ausübung dieser Tätigkeit entgegen der Bedienungsanleitung des Geräts verstanden werden sollte
6.2 Auswirkungen der externen Kraft oder Mittel , einschließlich ionisierender Strahlung , Magnetfeld , mechanische oder chemische Mittel beschädigt ist, und die Kräfte der Natur ,
6.3 Verwendung des Gerätes in Verbindung mit anderen Geräten, die nicht für die Verwendung mit dem Gerät oder Ausrüstung andere als die in der technischen Unterlagen Hersteller empfohlene Gerät ausgelegt
6.4 fehlerhaften Transport, Lagerung , Lagerung, Reinigung oder Wartung,
6.5 Kurzschluss in der elektrischen Einrichtung außen,
6.6 Betrieb des Gerätes in Extrembedingungen wie Staub , chemisch aggressive Medien, hohe Temperaturen usw.
GARANTIEBEDINGUNGEN
§ 7 Der Käufer ist auf die Mitteilung der defekten Geräten , indem ein solches Schreiben per Fax, E -Mail oder sklep@e-zasilacze.pl Einschreiben mit Rückschein an die Adresse der Firma FDS System Sp. verpflichtet . z oo . Benachrichtigung Garantie gilt nach Bestätigung durch die FDS- System Sp. gemacht werden . z o Erhalt der Mitteilung .
§ 8 FDS System Sp. . z oo wird entscheiden, ob das Gerät seinen Kundendienstgeliefert werden , oder Mitarbeiter der Abteilung wird in den Räumlichkeiten des Käufers repariert oder ersetzt das Gerät .
§ 9 Wenn das Gerät an die FDS System Sp. geliefert. z oo, das sollte in der Originalverpackung oder ein Ersatz für den sicheren Transport -und Lagerbedingungen analog zu denen von der Fabrik Verpackung vorgesehen durchgeführt werden. In Ermangelung der Originalverpackung , geht die Gefahr von Beschädigungen bei Transport und Lagerung durch den Käufer zu tragen.
Die Art der Lieferung des Gerätes an den FDS System Sp. . z oo Käufer muss im Voraus mit dem FDS- System Sp. vereinbart werden. z o .
Nach der Reparatur der Geräte in der Zentrale des FDS- System Sp. . z oo , kann der Käufer vom Sitz des FDS- System Sp. empfangen werden. z o oder durch FDS System Sp. gesendet. z oo Adresse des Käufers in Polen angedeutet.
§ 10 Wo FDS System Sp. . z oo werden dem Besteller senden einen Mitarbeiter, der das Gerät prüfen wird , ist der Käufer verpflichtet, die Mitarbeiter FDS System Sp. bieten . z oo sowohl das Gerät selbst und alle Dokumente bis zum Verkauf stehen.
§ 11 Auf Antrag des FDS- System Sp. . z oo Der Kunde muss alle mit der Verwendung oder Installation des Gerätes verbundenen technischen und betrieblichen Dokumentation.
§ 12 Gerät mit einem bekannten Defekt durch den Käufer kann vom FDS- System Sp. unterzogen werden. z oo Tests bei Feststellung oder den Ort des Defekts ab. Wenn die durchgeführten Tests zeigten die Existenz von Mängeln durch den Käufer als nicht bestätigen und nicht die Existenz eines anderen zeigen , nicht durch den Käufer eine Garantie FDS System Sp. gefunden. z oo behält sich das Recht vor, dem Käufer in Rechnung , die sich daraus ergebenden Kosten .
§ 13 Die Entscheidung, das Gerät oder Bauteil wird nur FDS System Sp. auszutauschen. z o
VERLUST DER GARANTIE
§ 14 Käufer verliert seine Rechte im Rahmen dieser Garantie für Qualität , wenn:
14.1 machen jede Reparatur oder Modifikation der Geräte auf ihre eigenen selbstständig oder über einen Dritten oder die Reparatur einer anderen Person anzuvertrauen als die autorisierten Mitarbeiter Dienst FDS System Sp. . z o ;
14.2 Feststellung einer Zuwiderhandlung , Beschädigung oder Brechen von Siegeln oder decken Sie sie in einer Weise, die ihre Identifizierung verhindert ,
14.3 Schäden , Manipulation oder Entfernung von Seriennummern oder anderen Markierungen Identifizierung des Gerätes oder decken sie in irgendeiner Weise um die Identifizierung zu machen,
14,4 für die Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Garantie dem Käufer ,
14.5 Ablauf der Gewährleistungsfrist ,
14.6 Sie das Gerät gegen seinen Bestimmungsort
Wenn der Käufer , die sich aus der verlorenen Privilegien für die Qualitätssicherung FDS System Sp. . z oo behält sich das Recht vor, dem Käufer in Rechnung , die Kosten der Tests und Gerät zu reparieren oder das Gerät auszutauschen .
HAFTUNGS
§ 15 FDS System Sp. . z o haftet nicht :
15.1 für die Auswirkungen des defekten Gerätes ,
15,3 für Schäden und entgangenen Gewinn des Bestellers zu müssen, das Gerät zu reparieren ergeben,
15,4 Käufer für Schäden, die aus der Verzögerung bei der Reparatur Garantie des Gerätes.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
§ 16 Streichungen oder Änderungen dieser Bedingungen und Konditionen der Garantie von einem anderen als dem FDS- System Sp. Einheit gemacht . z o sind ungültig.
§ 17 In Angelegenheiten, die in diesen Geschäftsbedingungen abgedeckt sind anwendbaren Bestimmungen des Zivilgesetzbuches der Garant für Qualität.